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FAQ

 

Häufig gestellte Fragen beantworten wir an dieser Stelle

Was erwartet mich als Interessent, wenn ich einen Ersttermin vereinbare?

Bei einem Ersttermin stelle ich mich als unabhängiger Versicherungsmakler vor und überreiche Ihnen die Pflichtinformationen nach §11 der Versicherungsvermittlungsordnung (VersVermV). Anschließend erfrage ich Ihr Anliegen und Ihre Bedürfnisse im Bereich der Versicherungs- und Vorsorgesituation. Dafür nutze ich unteranderem vorgefertigte Risikoanalysebögen, die Sie sich vorab auch schon hier unter dem Menüpunkt Downloads herunterladen können. Anhand Ihrer Angaben und Wünsche kann ich nun mit meiner Analyse und Recherche beginnen.

 

 

Was geschieht beim zweiten Termin?

Bei unserem zweiten Termin stelle ich Ihnen meine Analyse-Ergebnisse vor. Hier werden die Gesellschaften aufgeführt, die ich in die Analyse einbezogen habe. Zu dieser Aufstellung gebe ich Ihnen meine jeweilige Empfehlung mit Begründung. An dieser Arbeitsweise werden Sie schnell erkennen, dass ich nicht auf bestimmte Gesellschaften fokussiert bin, sondern Ihnen so transparent wie möglich den Tarifdschungel präsentiere. Letztendlich zählt dann Ihr Wille und Ihr Wunsch, welche Versicherungsgesellschaft Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung stellt. Ganz wichtiges Kriterium generell ist für mich das Preis-/Leistungsverhältnis. Eine billige Versicherung mit vielen Ausschlüssen und fehlenden Klauseln ist nicht von großem Nutzen.

 

 

Was kostet mich eine Analyse?

Meine Analysen biete ich Ihnen kostenfrei an. Ich sehe die Analyse als wichtigste Grundlage für einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an. Sie muss heute Pflicht für jeden sein. Ein Versicherungsvertreter einer Gesellschaft kann Ihnen solch eine Analyse gar nicht bieten, da er nur auf die Produkte einer Gesellschaft zurückgreifen kann. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die sogenannten Einfirmernvertreter unter starkem Verkaufsdruck stehen.

 

 

Wenn ich mich für einen Tarif einer Gesellschaft entscheide, wie geht es dann weiter?

Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, werden wir dies zunächst in einem Beratungsprotokoll festhalten. Das soll Sie vor allem vor Fehlberatung schützen, denn als Versicherungsmakler hafte ich für meine Beratungen. Als Versicherungsmakler muss man eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben, um überhaupt den Beruf ausüben zu dürfen. Das wird von der IHK geprüft. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schreibt auch ein Beratungsprotokoll vor. Nachdem wir das Protokoll ausgefüllt haben, können wir über die verschiedensten Durchführungswege den Versicherungsschutz beantragen.

 

 

An wen wende ich mich, wenn ich dann mal Fragen zum Vertrag habe oder z.B. einen Schadensfall habe?

Ansprechpartner für Sie bin immer ich. Egal welches Anliegen Sie haben, ich betreue Sie rund um Ihren Versicherungsschutz und kann Sie auch vor der Versicherungsgesellschaft vertreten, wenn Sie das wünschen. Dafür gibt es den sogenannten Maklervertrag und die Maklervollmacht. Diese können Sie sich ebenfalls im Download Bereich vorab anschauen und auch herunterladen.

 

 

Wie verdient der Makler denn überhaupt sein Geld?

Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; Sie ist Bestandteil Ihrer Versicherungsprämie.

 

 

Wo finden die Termine statt?

In der Regel ist es sinnvoll, wenn ich Sie besuche, denn Sie haben alle Unterlagen bei sich und ich kann mir auch einen Eindruck von den zu versichernden Risiken machen, z.B. bei einer Wohngebäudeversicherung. Aber auch hier steht Ihr Wunsch im Vordergrund. Wenn Sie mein Büro aufsuchen möchten, können Sie das selbstverständlich nach vorheriger Terminabsprache auch machen.

 

 

 

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