Berufsunfähigkeitsversicherung und Schwere-Krankheiten-Absicherung sind zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft, die sich sehr gut ergänzen.
Von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie monatlich eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer bisherigen Tätigkeit für längere Zeit - oder auf Dauer - nicht mehr nachgehen können. Die Rente wird solange gezahlt, wie Berufsunfähigkeit vorliegt.
Über die Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie eine Geldleistung in Form einer Einmalzahlung, wenn eine der versicherten Erkrankungen diagnostiziert wurde.
Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Bereiche abdeckt, die über die Schwere-Krankheiten-Absicherung in der Regel nicht absicherbar sind (z. B. Depressionen, Erwerbsunfähigkeit), stellt die Schwere-Krankheiten-Absicherung bei einer schweren Erkrankung Kapital zur Verfügung, egal ob Sie durch die Krankheit berufsunfähig werden oder nicht.
Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten (wie z.B. Arzt, Apotheker) oder bei Bürotätigkeiten (wie z.B. Sachbearbeiter, Steuerberater, Informatiker) ist, verglichen mit körperlich tätigen Berufen (wie z.B. Möbelpacker, Fliesenleger, Gerüstbauer), geringer.
Aber die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt im Allgemeinen nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig oder zumindest teilweise heilbar. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur vorübergehend gezahlt wird. Sobald der Betroffene seinen alten Beruf wieder ausüben kann, wird die Leistung eingestellt. Aus einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall eine Einmalzahlung. Dieses finanzielle Polster ermöglicht es, beruflich etwas kürzer zu treten.
Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nur mit Ausschluss möglich ist (z. B. bei Vorerkrankungen), kann die Schwere-Krankheiten-Absicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Im Idealfall ergänzen sich beide Absicherungsmöglichkeiten.
WISSENSWERTES
WELCHE KRANKHEITSBILDER SIND VERSICHERT?
Je nach Anbieter können die versicherten Krankheiten variieren.
WIE WIRD DIE SCHWERE KRANKHEITEN ABSICHERUNG STEUERLICH BEHANDELT?
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ab von Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit und Vorerkrankungen. Eine Schwere Krankheiten Absicherung ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht schon ausgeschöpft sind. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist für Privatpersonen in der Regel steuerfrei. Berufsunfähigkeitsversicherung und Schwere Krankheiten Absicherung sind wichtige Bausteine Ihrer persönlichen Absicherung.
Dabei sollten Sie aber auch das Unfallrisiko nicht außer Acht lassen. Denn nicht nur Krankheiten und Gebrechen führen zu Arbeitsunfähigkeit. In vielen Fällen sind es Unfälle, die das Leben „auf den Kopf“ stellen. Hier bietet eine Unfallversicherung finanzielle Unterstützung. Zudem ist für alle, die im Arbeitsleben stehen, eine Krankentagegeldversicherung ratsam. Diese hilft, die finanzielle Lücke zu schließen, wenn auf Grund längerer Arbeitsunfähigkeit die Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber eingestellt werden und Sie lediglich ein geringes Krankengeld beziehen. Freiberufler und Selbstständige sichern mit einem Krankentagegeld die laufenden Kosten ihrer beruflichen Existenz ab.